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TASSENWÄRMER CUP & COOL
Einsatz- und Installationsbedingungen
Die bauseitigen Vorarbeiten sind vom Maschinenbetreiber in Auftrag zu geben und
müssen von konzessionierten Installateuren unter Beachtung der allgemeinen, sowie
örtlichen Vorschriften ausgeführt werden.
• Der M. Schaerer AG Kundendienst oder ein von ihr autorisierter Kundendienst darf
nur die Verbindung der Maschine zu den vorbereiteten Anschlüssen herstellen.
Er ist weder befugt, bauseitige Installationsarbeiten durchzuführen, noch ist er für
deren Durchführung verantwortlich!
• Das Gerät darf nicht im Freien verwendet werden.
• Das Gerät darf nicht mit einem Wasserschlauch abgespritzt werden. Der Gebrauch
von Dampfreinigern, Dampfstrahlgeräten und ähnlichen Geräten zur Reinigung ist
nicht zulässig.
• Wenn die Netzanschlussleitung dieses Gerätes beschädigt wird, muss sie durch den
M. Schaerer AG Kundendienst oder durch ein von ihr autorisierten Kundendienst
ersetzt werden, um Gefährdungen zu vermeiden.
• Dieses Gerät ist nicht dafür bestimmt durch Personen (einschließlich Kinder), mit
eingeschränkten physischen, sensorischen oder geistigen Fähigkeiten oder mangels
Erfahrung und/oder mangels Wissen benutzt zu werden, es sei denn sie werden
durch eine für ihre Sicherheit zuständige Person beaufsichtigt oder erhielten von ihr
Anweisung wie das gerät zu benutzen ist.
• Kinder dürfen das Gerät nicht unbeaufsichtigt benutzen.
Tassenwärmer Cup & Cool
Nennleistung 150 Watt 180 Watt
Stromanschluss (bauseitig) 3 x 1,5
2
Sicherung (bauseitig) 1 x 16 A
Netz-Spannungstoleranz 230 V + 10 % / - 10 %
Umgebungstemperatur + 10°C bis + 35°C
Maximale Feuchtigkeit
80 % relative Feuchtigkeit ohne Betauung, kein
Spritzwasser, Gerät nicht im Freien verwenden!
Einbauabstände
Aus Funktions-, Service- und Sicherheitsas-
pekten ist bei der Installation ein Mindestab-
stand von 50 mm zur Rückwand und seitlich
zum Bauwerk oder zu M. Schaerer AG fremden
Bauteilen erforderlich. Es ist eine freie Höhe von
900 mm ab Oberkante Aufstellfläche einzuhal-
ten. Die Höhe der Aufstellfläche ab Oberkante
Fußboden sollte mindestens 700 mm und
maximal 900 mm betragen.