BETRIEBSANLEITUNG
33014812(1)2005-07 A 3
TERMINOLOGIEN UND IHRE BEDEUTUNG
Gefahrenbereiche
Jeder Bereich im Inneren der Maschine oder deren Umfeld,
der eine Gefahr für die Sicherheit und die Gesundheit der
ausgesetzten Personen darstellt.
Ausgesetzte Personen
Jede Person die sich in oder teils in einem Gefahrenbereich
befindet.
Bediener
Die Person oder Personen, die beauftragt werden die
Maschine zu installieren, in Gang zu setzen, einzustellen, die
Maschineninstandhaltung durchzuführen, sie zu reinigen und
zu transportieren.
VERANTWORTLICHKEIT DES BEDIENERS
– Der Bediener ist für die tägliche Wartung der Maschine
verantwortlich:
– Er muss die Maschine immer in einem guten
Zustand halten;
– Er muss seinen Vorgesetzten oder den technischen
Dienst informieren, wenn ein programmierter
Wartungseingriff erforderlich ist oder wenn
Beschädigungen oder Störungen auftreten;
– Er darf keine Personen, Tiere oder Gegenstände auf
der Maschine transportieren;
– Beim Fahren der Maschine ist die
Straßenverkehrsordnung zu beachten;
– Die Maschine darf nicht für giftige und schädliche
Stoffe verwendet werden. Gegebenenfalls ist der
Hersteller zu kontaktieren.
SICHERHEITSVORSCHRIFTEN
– Die Kehrmaschine darf nur von autorisiertem und
ausgebildetem Personal verwendet werden.
Zur Ausbildung für das Bedienen der Maschine müssen
folgende Voraussetzungen gegeben sein:
– Der Bediener muss volljährig sein, einen Führerschein
für das Fahren der Maschine (unabhängig von den
Einsatzbedingungen) besitzen und in gutem
Gesundheitszustand sein. Das Fahren der
Kehrmaschine unter Einfluss von Stoffen, die das
Reaktionsvermögen beeinträchtigen (Alkohol,
Psychopharmaka, Drogen, usw.) ist verboten.
– Achtung: Die Maschine darf nur von ausgebildetem
oder/und autorisiertem Personal bedient werden, da
sonst die Gefahr von Schäden besteht.
– Die Kehrmaschine darf nicht in feuer- oder
explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden.
– Vor dem Verlassen der Kehrmaschine müssen die
Bürsten angehalten werden; es ist die Feststellbremse
zu betätigen, der Motor auszuschalten und der
Zündschlüssel zu ziehen.
– Auf abschüssigem, ungleichmäßigem oder glatten
Boden ist langsam zu fahren.
– Beim Richtungswechsel oder Wenden ist große
Aufmerksamkeit geboten.
– Die Kehrmaschine vorsichtig steuern, wenn der
Abfallbehälter zum Entleeren hochgefahren wird.
– Die Kehrmaschinen ohne Lichtanlage (Scheinwerfer)
nach Kundenwunsch „dürfen nur bei optimalem
(natürlichem oder künstlichem) Licht verwendet
werden“.
– Für jeglichen Wartungseingriff bei hochgefahrenem
Abfallbehälter muss dieser immer mit den zwei
Sicherheitsstützen abgesichert werden.
– Bei der Ausführung der Wartungseingriffe ist ein
Sicherheitsabstand zu den sich bewegenden Teilen
einzuhalten.
– Keine weiten oder aufgeknöpften Kleidungsstücke
tragen.
– Zum Heben der Maschine sind Hubgeräte zu
verwenden, die für das Gesamtgewicht der Maschine
geeignet sind.
– Augen und Haare schützen, wenn Reinigungseingriffe
mit Druckluft- oder Wasserstrahl ausgeführt werden.
– Vor Arbeiten an der elektrischen Anlage sind die Kabel
von der Batterie abzuziehen.
– Die Berührung mit der Säure der Batterie vermeiden;
keine heißen Maschinenteile berühren. Abwarten, bis
der Motor abgekühlt ist.
– Wartungseingriffe am Motor sind bei abgekühltem Motor
auszuführen.
– Beim Einfüllen des Kraftstoffes nicht rauchen.
– Die Maschine nicht in die Nähe von Flammen und
Funkenschlag bringen.
– Für die Teilnahme am Straßenverkehr muss die
Maschine mit einem Fahrzeugschein und Kennzeichen
ausgerüstet sein.
– Die Maschine darf nur für den Zweck für den sie
entwickelt wurde, d.h. zur Straßenreinigung, eingesetzt
werden.
ACHTUNG!
Gegebenenfalls schlechten Arbeitsweise der
Maschine, bitte prüfen die Prozeduren
übergetreten in die verschiedenen Kapiteln.
ACHTUNG!
Bei laufendem Motor:
– Nicht den Ölstab herausziehen.
– Den Deckel nicht vom Kühler
abschrauben.
– Den Kühlflüssigkeitsdeckel nicht
abschrauben.
– Nicht über längere Zeit in einem
geschlossenen Raum verweilen.
– Für eine gute Lüftung sorgen oder die
zuständigen Personen befragen.