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• Fliegen Sie NICHT in die Nähe oder innerhalb von gesetzlich und behördlich angeordneten Flugsperrzonen.
Zu Flugsperrzonen gehören unter anderem: Flughäfen, Landesgrenzen zwischen zwei souveränen Staaten oder
Regionen, Großstädte etc. Die Liste der Sperrzonen wird ständig erweitert.
• Überschreiten Sie die genehmigte Flughöhe NICHT.
• Halten Sie Ihr Fluggerät immer in Sichtweite und nehmen Sie ggf. eine zweite Person als Beobachter zur Hilfe.
• Benutzen Sie das Fluggerät NIE zum Befördern illegaler oder gefährlicher Güter/Ladungen.
Seien Sie sich der Art bzw. der Absicht Ihres Flugs bewusst (z. B. Freizeitvertreib, für Zwecke der öffentlichen
Hand oder für werbliche Zwecke) und holen Sie vor dem Flug die erforderlichen Genehmigungen und Freigaben
bei den zuständigen Behörden ein. Holen Sie bei den örtlichen Stellen ausführliche Erklärungen ein und klären
Sie alle Sonderbedingungen.
• Beachten Sie, dass es in bestimmten Ländern und Gebieten verboten ist, ferngesteuerte Fluggeräte für werbliche
Zwecke einzusetzen. Überprüfen und befolgen Sie vor dem Flug alle örtlichen Vorschriften und behördlichen
Auagen, da sich diese von den hier genannten unterscheiden können.
• Fliegen Sie NICHT im unmittelbaren Umfeld von empndlichen Infrastrukturen wie z. B. Kraftwerken, Klärwerken,
Strafvollzugsanstalten, stark befahrenen Straßen, behördlichen Einrichtungen, militärischen Geländen etc.
• Respektieren Sie die Privatsphäre anderer bei der Benutzung der Kamera. Führen Sie NICHT ohne Genehmigung
Überwachungseinsätze durch, wie z. B. das Aufzeichnen von Bildern oder Videos bei Personen, Einrichtungen,
Veranstaltungen, Darbietungen, Ausstellungen und Grundstücken oder dort, wo mit einer Privatsphäre zu rechnen
ist, auch wenn das Video- bzw. Bildmaterial nur für den Eigenbedarf aufgezeichnet wird. Beachten Sie, dass
Bild- und Videoaufzeichnungen von Veranstaltungen, Darbietungen, Ausstellungen oder Gewerbegrundstücken
mittels einer Kamera in bestimmten Regionen einen Verstoß des Urheberschutzes oder anderer gesetzlicher Titel
darstellt, auch wenn das Bild- oder Videomaterial für den Eigenbedarf aufgezeichnet wird.
2.7.2 Flugsperrgebiete
Die Gerätefunktionen sind mit verschiedenen Hilfen ausgestattet, die zur Einhaltung örtlicher Vorschriften und ge-
setzlicher Regelungen beim Fliegen beitragen. Um dafür zu sorgen, dass die folgenden Funktionen immer auf dem
neuesten Stand sind, sollten Sie die Firmware aktuell halten:
Flugsperrgebiete
• Zu Flugsperrgebieten gehören unter anderem alle größeren Flughäfen weltweit, Grenzen zwischen zwei souverä-
nen Staaten oder Ländern, Großstädte u. a.
• Manche Flugsperrgebiete setzen sich aus mehreren Zonen zusammen. Die einzelnen Zonen enthalten Kreise
unterschiedlicher Größen. Das Fluggerät ist NICHT in der Lage, in der innersten Zone eines Flugsperrgebiets ab-
zuheben und sinkt auf die vorgegebene Flughöhe ab, sobald es sich dem Rand der innersten Zone nähert. Wenn
sich das Fluggerät in einem Flugsperrgebiet bendet, ist die Bodenstationsfunktion deaktiviert.
• Es ist NICHT möglich, innerhalb von Flugsperrgebieten Wegpunkte zu denieren.
2.7.3 Höhenbegrenzung
• Fliegen Sie NICHT höher als 120 Meter über dem Boden und halten Sie sich von Hindernissen in der Umgebung
fern.
• Falls Sie die Standard-Höhenbegrenzung überschreiten möchten, müssen Sie den gemeldeten Haftungsaus-
schluss anerkennen, bevor Sie die neue Höhengrenze festlegen können.