Bohrschablone an der Unterseite des Hängeschrankes zusätzlich der erforderliche Ausschnitt für die Abluftleitung angebracht
werden. Nun wird das Gerät mit den mitgelieferten metrischen Schrauben an der Unterseite des Hängeschrankes befestigt
(Abb.6). Im Falle einer Abluftversion muß nun eine geeignete Abluftleitung hergestellt werden. Jetzt kann die elektrische
Verbindung mit der Stromversorgung hergestellt werden.
Achtung: Vor Inbetriebnahme des Geräts ist die Stellung der Umstellschraube (Abb. 8A) zu überprüfen. Die Umstellschraube
regelt ein Ventil, das die Luft entweder durch die vorderen Lüftungsschlitze (Umluftbetrieb) oder durch den Luftstutzen
(Abluftbetrieb) leitet. Für den Abluftbetrieb muß die Schraube fest angezogen sein. Für den Umluftbetrieb muß die Schraube
vollständig gelöst sein.
MONTIEREN DES ZIERKAMINS
Den unteren Haltebügel A an dem Gerät (Abb.9) befestigen. Den oberen Haltebügel B an der Zimmerdecke festmachen; um
den Bügel so anzubringen, dass er dieselbe Achse des Gerätes bekommt, beachte man Dreieck C, das sich auf der Zentralachse
befindet, als Anhaltspunkt. Die beiden Teleskoprohre nehmen und das kleinere, obere Rohr etwas höherziehen; Rohre von
vorne einführen, indem man sie von Hand etwas spreizt, damit sie in die beiden Bügel einhaken. Rohre mittels Schrauben
D und E an den Bügeln festschrauben.
SCHALTUNG DES GERÄTS
Schalter A: Beleuchtung (Abb. 7).
Schalter B: Ein- (erste Betriebsstufe)/ Aus-Schalter.
Schalter C: zweite Betriebsstufe.
Schalter D: dritte Betriebsstufe.
Schalter E: Motorkontrolleuchte.
Umrüstung von Abluft in Umluft : Um das Gerät von einer Abluft- in eine Umluftversion umrüsten zu können, ist zunächst
das Filtergitter zu öffnen. Dann ist die Umstellschraube (Abb. 8A) auf Umluftbetrieb zu stellen, indem sie gelöst wird. Dadurch
wird die Luft nach vorne durch die Lüftungsschlitze geleitet. Anschließend muß die Aktivkohlefiltermatte eingesetzt werden.
Dazu sind zunächst die beiden Metallbügel (Abb. 8C) abzunehmen. Dann kann die Kohlefiltermatte (Abb. 2F + 8F) eingesetzt
und mit den beiden Metallbügeln befestigt werden.
Wechsel der Kohlefiltermatte: Soweit das Gerät im Umluftbetrieb eingesetzt wird, ist die Kohlefiltermatte (Abb. 2F + 8F)
regelmäßig auszutauschen und durch eine neue zu ersetzen. Die Austauschhäufigkeit hängt von der Benutzungsdauer und
der Art der abzusaugenden Wrasen ab. Mindestens ist die Kohlefiltermatte alle sechs Monate zu wechseln.
Wartung des Fettfilters (Abb. 8B): Soweit das Gerät mit einer Textilfiltermatte betrieben wird, ist diese regelmäßig
auszutauschen und durch eine neue zu ersetzen. Die Austauschhäufigkeit hängt von der Benutzungsdauer und der Art der
abzusaugenden Wrasen ab. Mindestens ist die Textilfiltermatte alle sechs Monate zu wechseln. Soweit das Gerät mit einem
Metallfettfilter ausgestattet ist, kann dieser mit einem milden Reinigungsmittel von Hand oder in der Spülmaschine gereinigt
werden. Um den Fettfilter abnehmen zu können, muß im Falle eines Umluftbetriebes zuvor die Kohlefiltermatte entfernt werden.
Um die Lampe austauschen zu können, muß zunächst die Lichtabdeckung durch die Umdrehung der Schraube “A”,
entfernt werden (Abb. 10).
GARANTIEBEDINGUNGEN-KUNDENDIENST NACH VERKAUF BENELUX
Im Fall der Inanspruchnahme der Garantie zwecks kostenloser Reparatur ist die entsprechende Einkaufsrechnung oder
Quittung zusammen mit dem zu reparierenden Gerät vorzulegen.
Allgemeine Garantiebedingungen
1. Der Hersteller gewährt ein Jahr Garantie, beginnend mit dem Kaufdatum, auf das auf der entsprechenden Einkaufsrechnung
gennante Gerät. Tritt in dieser Zeit ein Defekt auf, der auf einen Material- oder Verarbeitungsfehler zurückzuführen ist,
hat der Käufer Anrecht auf eine kostenlose Reparatur des Geräts.
1a. Für Staubsauger, die für den Gebrauch im Haushalt konzipiert sind, beträgt die allgemeine Garantiezeit zwei Jahre.
Zubehöre sind Verbrauchsartikel, die direktem Verschleiß ausgesetzt sind, und fallen daher nicht unter die Garantie.
2. Der Hersteller gewährt ein Jahr Garantie auf von seinem Kundendienst nach Verkauf durchgeführte Reparaturen und auf
bei dieser Gelegenheit montierte neue Teile; die Garantiezeit beginnt mit dem Datum der Reparatur. Tritt in dieser Zeit
ein Defekt auf, der die Direkte Folge der ausgeführten Arbeiten oder des bei dieser Gelegenheit montierten neuen Teils
ist, hat der Käufer Anrecht auf eine kostenlose Reparatur. Die Ausführung der Reparaturen verlängert nicht die allgemeine
Garantiezeit das gesamte Gerät.
3. Interventionen des Kundendiensts nach Verkauf an der Adresse des Käufers erfolgen nur für große und schwer zu
transportierende Geräte wie Waschmachine, Trockner, Geschirrspüler, Kühlschrank, Tiefkühltruhe, Ofen und Einbaugeräte.
3a. Das in Punkt 3 oben definierte Prinzip gilt auch für Wohnwagenkühlschränke, wenn sich das Gerät innenhalb der
Landesgrenzen befindet und auf normalen Straßenweg zugänglich ist. Zum Zeitpunkt der Intervention müssen sich das
Gerät und sein Eigentümer oder dessen bevollmächtiger Vertreter am vereinbarten Ort der Intervention befinden.
4. Wenn ein Gerät wie unter Punkt 3 oben genannt nach Ansicht des Herstellers in die Werkstatt transportiert werden muß,
erfolgt der Transport nach dem vom Hersteller festgelegten Verfahren auf dessen Kosten, Risiken und Gefahren.
5. Alle unter Punkt 3 und 3a nicht genannten Geräte sowie Geräte, die die beschriebenen Funktionseigenschaften besitzen,
aber leicht transportiert werden können, müssen franko an die Adresse des Herstellers gesandt oder diesem vorgelegt
werden. Während der allgemeinen Garantiezeit übernimmt der Hersteller die Kosten für den Rücktransport.
6. Wenn ein während der allgemeinen Garantiezeit festgestellter Defekt nicht repariert werden kann, wird das Gerät kostenlos
ersetzt.